Mit
der mündlichen oder schriftlichen Unterkunftsreservierung haben Sie einen
rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen.
Es
gelten die Bestimmungen des befristeten Mietvertrages aus dem BGB (Bürgerliches
Gesetzbuch ) und zusätzlich die Rahmen- Mietordnung des
deutschen Hotel und Gaststättenverbandes
(DEHOGA).
Die
Rahmen- Mietordnung
1.
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen sobald das Zimmer bestellt und
zugesagt ist.
2.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Parteien zur Erfüllung
des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag
abgeschlossen ist.
3.
Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem
Gast Schadensersatz zu leisten bzw. sich zu bemühen ein Ausweichquartier
zu vergleichbaren Konditionen zu beschaffen.
4.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtbeanspruchung der vertraglichen
Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen,
abzüglich
der vom Vermieter ersparten
Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen der Internationalen Hotelordnung bei
der Übernachtung
20% des Übernachtungspreises, bei Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Frühstück)
10% des Pensionspreises.
5.
Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch
genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten. Bis zur
anderweitigen Vermietung haftet
der Gast nach Ziff. 4.
6.
Hausordnung
- Das Mitbringen
von Tieren ist nach Absprache gegen Aufpreis möglich.
- Sachbeschädigungen
sind im Mietpreis nicht enthalten und müssen vom Mieter in bar bezahlt werden.
- Das
Verursachen von Brandflecken auf den Fußböden wird mit 100,- € / Schaden dem
Mieter berechnet.
- Die Bedingungen der Rahmen- Mietordnung nach Ziff. 3-4 treten 14 Tage
vor den Anreisetag
in Kraft, das bedeutet der
Quartierschein wird 2
Wochen vor
dem Anreisetag verbindlich. Kurzfristigere Buchungen werden sofort verbindlich.
7. Wir verweisen auf folgenden Link: http://www.dehoga-bundesverband.de/home/page_sta_1833.html